Das Handelsministerium hat die Verordnung über den Schmuckhandel geändert. Demnach muss beim Verkauf von Edelsteinen, die im Labor hergestellt oder künstlich erzeugt wurden, nun ausdrücklich angegeben werden, dass es sich um synthetische Produkte handelt.

Die neue Regelung, die die Branche unmittelbar betrifft, ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Verkäufer müssen bei diesen Produkten mindestens eine der Bezeichnungen „synthetisch“, „im Labor hergestellt“, „künstlich hergestellt“ oder eine ähnliche, vom Ministerium gebilligte Formulierung verwenden.

Nach der neuen Regelung müssen diese Bezeichnungen auf Etiketten, Produktzertifikaten, Rechnungen, Websites sowie in Werbe- und Informationsmaterialien so angebracht sein, dass Verbraucher sie leicht erkennen können. Damit sollen Verbraucher Natursteine und im Labor hergestellte Steine leichter voneinander unterscheiden können.

Mit der Änderung der Verordnung wird zudem vorgeschrieben, synthetische Steine und natürliche Edelsteine auch in den Verkaufsbereichen voneinander zu trennen. Die Produkte werden in den Geschäften in unterschiedlichen Vitrinen und Abteilungen ausgestellt und im Online-Handel unter getrennten Kategorien angeboten.

Quelle: iko.org.tr / haberturk.com